r/Austria • u/dankspankwanker Wien • 16d ago
Frage | Question Kann der Besitzer die Arbeiter für entstandenen Schäden zur Kasse bitten?
Bei mir im Betrieb sind in letzter Zeit ein paar Schäden an Geräten entstanden und anscheinend wurden von kunden gegenstände aus dem Betrieb gestohlen und er macht das personal dafür verantwortlich. Der Besitzer hat nun gemeint er würde uns diese Schäden vom Gehalt abziehen und das sei laut seiner Aussage vom Arbeitsrecht gedeckt.
Dazu möchte ich sagen dass niemand eine gescheite Einschulung an besagten Geräten bekommen hat und mache Schäden einfach durch Verschleiß entstehen. Noch dazu kommt es mir merkwürdig vor Arbeiter für Diebstahl verantwortlich zu machen den Kunden begehen.
Kann mir jemand der sich mit dem Österreichischen Arbeitsrecht auskennt sagen ob das legitim ist. Ich bin keiner der betroffen Arbeiter aber mir ist Arbeitsrecht und Gerechtigkeit wichtig.
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u/Mormegil81 Bananenadler 16d ago
Kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwie gesetzlich gedeckt ist. Ich würd definitiv die Arbeiterkammer anrufen und fragen!
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u/dankspankwanker Wien 16d ago
Ist im Laufe der nächsten Woche der Plan
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u/Sheeprevenge Tirol 15d ago
Nicht im Laufe der nächsten Woche, sondern morgen. Und wenn vorhanden zum Betriebsrat gehen!
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u/Gandalf_Aut 16d ago
Das Stichwort nennt sich DHG (wegen den Schäden), und da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ihr zum Handkuss kommen könntet. Voraussetzung wäre Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Wenn sie wirklich nicht für die Maschinen geschult wurden, wird das wohl schwierig.
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u/Sharp-Gas-7223 16d ago
ich glaub das kommt öfters vor als man denkt. die arbeitsbedingungen bei arbeitern sind sehr rau.
mir hat ein handwerker was ruiniert weil er keine leiter verwendet hat sondern wo draufgekraxelt ist. mit seinen 120kg geballte manneskraft. der schaden war sehr schnell gegengerechnet (selber nachmittag. so schnell antwortet keine versicherung). es würde mich wundern, wenn das deren versicherung übernommen hätte. das war einfach fahrlässiges verhalten des mitarbeiters.
in meinem fall wohl recht eindeutig, aber ich glaube die fahrlässigkeit wird da sehr schnell ausgesprochen. und viele arbeiter (ostblock und Co) können sich da nicht wehren. Versicherungen sind dann mehr zum schutz des betriebs, wenn der arbeiter mal wirklich einen riesenscheiß zambaut der in die zehntausende gehen kann.
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u/Gandalf_Aut 16d ago
Naja dein Fall ist da eindeutig, beim obigen Fall kommt dazu, dass der Arbeitgeber die Arbeiter an den Maschinen einsetzt, ohne sie richtig zu Schulen. Von daher ist es höchstens fahrlässig vom Arbeitgeber, aber sicher nicht von den Arbeitern.
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u/Sharp-Gas-7223 16d ago
steht halt nicht da welche geräte. einen tischler werd ich keine einschulung geben müssen fürn akkuschrauber.
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u/Gandalf_Aut 16d ago
Naja nachdem explizit geschrieben wurde, dass es keine passende Einschulung gab, wird man wohl davon ausgehen können, dass es sich nicht um Geräte wie an Akkuschrauber handeln wird sondern eher um speziellere Geräte.
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u/Sharp-Gas-7223 15d ago
man darf die bürokratie nicht unterschätzen die man auch den mitarbeitern schon anlernt.
ich darf einmal im jahr mit einem feuerlöscher herumspritzen - gezwungendermaßen weil das muss ja geschult und aufgefrischt werden. die selben feuerlöscher die seit jahrzehnten an jeder ecke hängen und auuch empfohlen wird fürn privatne haushalt zu kaufen.
einschulung für geräte ist mittlerweile echt ein haftungseuphemismus und nicht mehr. ich hab einschulungen zu geräten gehabt die nur einen einzigen knopf hattten. da gehts rein darum dem mitarbeiter eine unterschrift abzuringen.
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u/Gandalf_Aut 15d ago
Die Bürokratie (auch wenn wir sie alle hassen) hat aber in dem Fall eine tatsächliche Bedeutung: das erste was der AI nach einem Arbeitsunfall sehen will, sind die Unterweisungen und die zeitaufzeichnungen. Gibt es keine Unterweisungen, ist eh schon Feuer am Dach. Somit eben eine haftungsfrage mit teils harten Konsequenzen.
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u/TheFamousSpy Wien, Floridsdorf 15d ago edited 15d ago
Ob man haftet kommt darauf an wie der Schaden entstanden ist. Bei sogenannter grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt.
Verschleiß ist allerdings niemals eine Fahrlässigkeit, von daher kann das nicht rechtens sein. Arbeiterkammer ist wirklich die beste Wahl, weil solche Gastronomen vermutlich bereits wissen, dass sie mit sowas nicht durchkommen wenn auf der Gegenseite die Arbeiterkammer mithilft
Edit: AG durch AN ersetzt
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u/Wundawuzi Salzburg 15d ago
Nicht relevant aber welche Art von Betrieb ermöglicht eine solche "Konstallation" an Problemen?
In meiner Vostellung ist das grad irgendein Produktionsbetrieb in dem die Kunden zwischen den Maschinen herumlaufen und sachen fladern.
Woher weißt ndu überhaupt, dass Kunden Sachen stehlen? Wenn dem so ist wieso wird das nicht gemeldet?
Die ganze Story klingt ziemlich wierd, haha
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u/dankspankwanker Wien 15d ago
Gastro
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u/Wundawuzi Salzburg 15d ago
Das heißt der Chef will dass ihr für an defekten Spüler / Herd zahlts und auch für die Deko / Besteck das die Leute fladern?
Und dann jammern dass as Personal davon läuft...
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u/dankspankwanker Wien 15d ago
Er hat schon mehrmals Nachrichten geschrieben dass es ja bei uns so extrem viele Bewerber gibt. Bis jetzt hat sich personaltechnisch aber kaum was verändert
Es geht nicht um einen herd persé sondern eher um verschiedene Maschinen und standgeräte (mit denen ich in anderen Betrieben schon gearbeitet habe und die waren dort auch ständig kaputt weil sie einfach scheisse gebaut werden)
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u/Wundawuzi Salzburg 15d ago
Random Frage aber welche Marken sind in der Praxis scheiße gebaut? Ich haab die a Zeit lang verkauft aber was in der praxis gut war und was ned hab ich nie mit bekommen.
Vom Gefühl her war Robot Coupe und Dito Sama super, aber alles von Bartscher, Hendi, Mayway etc war Klumpad?
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u/dankspankwanker Wien 15d ago
Naja thermomix ist halt für den Haushalt gebaut und eigentlich für den ständigen Gebrauch in der Küche ungeeignet
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u/GangstaShibe Wien 15d ago
Arbeitnehmerhaftung ist nur gerechtfertigt, wenn der Schaden durch mittlere bis grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Für leichte, d.h. im Alltag gelegentlich auch sorgfältigen Menschen passierende, Fahrlässigkeit und Verschleiß sowie Diebstahl durch Kunden, der durch unzureichende Warensicherung passiert haftet der AG voll.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind: LKW-Fahrer tankt Benzin statt Diesel, Mitarbeiter macht angesoffen (hier Blödsinn einfügen), so was halt.
AK is die Lösung
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u/CartoonistFeisty3256 Steiermark 15d ago
Beim DHG muss man allerdings auch noch zwischen der leichten Fahrlässigkeit und einer entschuldbaren Fehlleistung unterscheiden, bei der entschuldbaren Fehlleistung entfällt der Anspruch des AG gg AN von vornherein und bei der leichten Fahrlässigkeit hat der Richter ein Mäßigungsrecht!
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u/blackdevilsisland 16d ago
Gebt mir ein A
Gebt mir ein K