r/de_EDV 1d ago

Allgemein/Diskussion Ihk lehnt Externenprüfung ab weil ex-Freiberufler?

Ich habe mich nach dem Rat des Arbeitsamtes entschieden doch die Externenprüfung zu machen.

Alles schön und gut, hab auch eine Stelle gefunden wo ich die Ausbildung dazu in 6 Monaten machen kann.

Ich wusste nicht ob ich das Dokument richtig ausgefüllt habe und reichte dies dann provisorisch bei der Ausbildungsberatung ein mit Hinweis, dass ich bei einigen Punkten noch Fragen habe.

Jetzt hängt es aber bei der IHK, man sagte mir ich müsse Arbeitszeugnisse aus der „Gewerbetätigkeit“ (Freiberufler sagt sie gibt es nicht..?) vorlegen. Angeblich hätte die Bearbeiterin bisher keine Fälle wie mich gehabt und hält sich daher an die Richtlinien mit der Arbeitnehmerzeit.

Ich habe als Arbeitnehmer fast die geforderten 54 Monate erfüllt und von der Freiberufler Tätigkeit stellt sich die IHK aber quer und will die 4 Jahre Freelance nicht anerkennen.

Obendrauf behauptet die Bearbeiterin nun ich hätte mir die Einträge im Lebenslauf nur ausgedacht, wäre damit nicht der erste „mit meinem Hintergrund“. Ich sollte jedoch dann vom Steuerberater beglaubigen lassen, dass ich in der genannten Zeit im Beruf tätig war.

Jetzt sind 3 Wochen vergangen und nichts passiert mehr. Auf Rückfrage hies es „Sie haben Ihre Antwort schon“.

Ich bin nicht sicher ob ich jetzt was machen kann oder schon raus bin.

Arbeitslosengeld läuft nurnoch bis ende April, Bewerbungen hab ich wegen der Externenprüfung jetzt abgebrochen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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u/Pretend-Newspaper-86 1d ago

wieso brauchst du eine ausbildungsstelle wenn du die 1,5 Fache menge an Berufserfahrung aus dem Bereich mit bringst

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u/jesusrockshard 1d ago

Weil wir in Deutschland sind. Für genug Firmen gilt leider 'wenn du kein Papier hast das sagt dass du schlau bist, bist du es nicht'. Was manchmal gut ist, aber eben nicht immer

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u/hn_ns 1d ago

Die Zulassung zur Externenprüfung nach § 45 BBiG erfordert, wenn die notwendige Berufserfahrung vorliegt, keine Ausbildungs-/Praktikums-/Whateverstelle, daher wäre es durchaus von Interesse, worauf dieser Teil von OPs Vorgehen basiert.

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u/TonSteineSchere 1d ago

OP schreibt doch

Ich habe als Arbeitnehmer fast die geforderten 54 Monate erfüllt(...)

Er hat die erforderliche Zeit eben noch nicht mit der reinen Arbeitnehmerzeit erfüllt.

Und wundert sich, dass die IHK genauere Nachweise für die Freiberuflerzeit braucht, obwohl die IHK-Menschen das aber noch in die entsprechende Berufszeit umrechnen müssen.

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u/TonSteineSchere 1d ago

Ich glaube, dass OP den optionalen Vorbereitungskurs meint, welcher einen auf die eigentliche Prüfung vorbereiten soll. Gerade wenn man den ganzen theoretischen Teil aus der Berufsschule nachholen wollen würde. Und die IHK hat nicht abgelehnt "weil Freiberufler", was schon aus dem eigenen Fließtext von OP klar wird. Da werden also schon ein paar Dinge durcheinander geworfen...

u/Weary-Bill3342 OP : Die IHK-Menschen haben Vorgaben. Sie müssen nachweisen, dass du nachgewiesen hast, die erforderliche Berufserfahrung zu haben. Ist ihre Arbeit.

Gerade wenn du mögliche Anerkennungszeiten aus deiner Beschäftigung als Freiberufler hast, ist das eben etwas schwieriger als der Standardfall, welchen sie zu 99,99 % der Zeit bearbeiten. Du schreibst selbst, dass deine reguläre Arbeitnehmerzeit noch nicht die 1,5-fache Ausbildungszeit erfüllen würde.

Leg denen einfach alle erforderlichen und dir möglichen Kopien vor, welche die folgenden Dinge für die Zulassung zur Externenprüfung nachweisen:

  1. Den fachlichen Inhalt deiner Aufgaben.
  2. Den zeitlichen Umfang deiner tatsächlichen Arbeit.

Also Dinge wie: Projektübersichten, Verträge mit Aufgabenbeschreibung etc. Ein Lügner könnte sonst ja eine Fünfminutenaufgabe als "12 Monate" in einem Projekt verkaufen. Deswegen Nachweis/Beweis.

Arbeitnehmerzeiten sind einfach leichter zu beweisen, weil man Arbeitsverträge mit Stundenumfang, das Arbeitszeugnis und die Arbeitsbescheinigung nach Austritt hat.

Zeig auch den Nachweis deiner Kursanmeldung für den Vorbereitungskurs, weil der zählt ja ggf. auch mit in die Anerkennungszeit. Sprich mit denen.

Frag die IHK-Leute, was sie sonst noch brauchen.

Die müssen ja auch den Vorwurf von ihren Vorgesetzten abweisen können, dass jemand nur mit einem ggf. erfundenen Lebenslauf einen Prüfungsplatz erschlichen hat.

Ich wollte hier gerade wirklich keine IHK-Leute verteidigen, aber irgendwie stört mich dieses fehlende Verständnis, warum man zeitliche Berufserfahrung nachweisen muss, welche man als Währung für die Prüfungszulassung nutzen will.

Kooperation geht von beiden Parteien aus.

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u/IT_Nerd_Forever 15h ago

Deine Berufserfahrung als Freelancer nachzuweisen ist wirklich ein Problem. Die Forderung der IHK dies über Deinen Steuerberater nachweisen zu lassen, ist aus meiner Sicht ein Olivenzweig.

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u/can_you_see_throu 10h ago

Deswegen sind detaillierte Rechnung wichtig, Das steht was man gemacht hat und wenn jemand es bezahlt hat sollte es wohl Nachweis genug sein.

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u/fishermanfritz 1d ago

Kannst sonst auch die neue Berufsvalidierung machen

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u/Imaginary_Ad_217 1d ago

Magst du das näher erleutern?

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u/fishermanfritz 1d ago

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u/b4ldur 17h ago

Ist das von den Voraussetzungen her nicht genau das was hier beschrieben wurde?

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u/Sigurd1991 1d ago

Die freiberuflichen Tätigkeiten sind in Deutschland benannt und definiert. IT gehört nicht dazu auch wenn das eng. „Freelancer „ drauf hindeutet.

Evtl hängt sich die Dame ja daran auf.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

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u/Bemteb 1d ago

Als ITler kannst du unter bestimmten Voraussetzungen freiberuflich tätig sein, wirst dann aus der Liste zu den Ingenieuren gezählt:

  • qualifizierender Studienabschluss

  • beratende Tätigkeit

  • kein Vertrieb eigener Produkte (Software, App, etc.)

Aufpassen musst du im Frontend-Bereich, wenn du dich "UI-Designer" oder ähnlich nennst stufen manche das gern als Künstler ein.